Historie
In der Nacht vom 04. auf den 05. Mai 1842 brach gegen 1.00 Uhr der große Hamburger Brand in der Deichstraße der heutigen Hamburger Innenstadt aus. Mit dem Ruf der Nachtwächter "Füer in de Diekstraat", dem Schnarren ihrer lauten Knarren sowie dem Ausstecken von richtungsweisenden Laternen wurde der erste Alarm ausgelöst. Gefolgt von dem Läuten der Feuerglocken und Warnschüssen der Artilleriewachen auf den Wällen, wurde binnen kurzer Zeit höchste Alarmstufe gegeben. 4 Stunden später forderte Spritzenmeister Repsold, der damalige Chef der Feuerlöschanstalten die aufgrund ihrer Unifomierung (feste weiße Leinenkittel) im Volksmund "Wittkittel" genannt wurden, das Einreißen umliegender Gebäude. Aber erst am Nachmittag des 5. Mai, als der Turm der Nicolai-Kirche schon brannte, wurde das Niederreißen durch Sprengung vom Senat genehmigt.

Wittkittel mit Handdruckspritze
Aber auch mit dieser Maßnahme konnte kein echter Erfolg erzielt werden. Der Brand hatte inzwischen, unterstützt durch einen kräftigen Südwind und die extrem enge Bebauung der durch Stadttore eingeengten inneren Stadt, einen Umfang erreicht, der eine Brandbekämpfung mit den damaligen Mitteln unmöglich machte. Die Sprengungen der Hamburger Soldaten, die durch hannoversche und preußische Artillerie unterstützt wurden, verbunden mit den Anstrengungen der Löschmannschaften aus Hamburg und den Landgemeinden konnten lediglich verhindern, daß die Brandfront ausfächert. Nach einer Branddauer von 79 Stunden endete der Brand am 8. Mai am nordöstlichen Teil des Wallringes. Das gesamte alte Stadtzentrum incl. des Rathauses und der Kirchen St. Gertrud, St. Nicolai und St. Petri war zerstört. Über 1200 Gebäude mit mehr als 4000 Haushalten waren abgebrannt. Insgesamt wurden rund 20.000 Menschen obdachlos. Noch heute trägt die Straße, in der das Feuer erlosch den Namen Brandsende.

Die durch diese Brandkatastrophe aufgedeckten Mängel führten zu weitreichenden Veränderungen, insbesondere auch hinsichtlich des Brandschutzes in und um Hamburg und zu neuen Gesetzen und Verordnungen. Auch für die Landherrenschaft der Geestlande war der Hamburger Brand wohl der Anlaß genug, sich über einen geeigneten Brandschutz auch für die damalige Landgemeinde Fuhlsbüttel Gedanken zu machen?! Denn am 20. Juni 1846 wurde hier die ,,Verordnung in Ansehung der von den Dorfbewohnern bei Feuersbrünsten im Geestgebiet zu leistenden Hülfe" bekannt gemacht. Diese regelte u.a., wer - wann - wie zur Brandstätte ausrücken mußte und welche Strafe im Falle des Nichterscheinens oder einer,,ungebührlichen" Verspätung fällig war.

In erster Linie waren alle Grundeigentümer und alle Hufner einer Dorfschaft verpflichtet, Hilfe zu leisten und entsprechende Gerätschaften (Haken, Leitern Fuhrwerke und Kübel) vorzuhalten. Das Commando und die Aufsicht über die Brandstättehatte immer der Vogt der betroffenen Dorfschaft. Die erste Erwähnung einer Fuhlsbüttler Löschmannschaft der vg. Art ist in einem Gemeindeprotokoll vom 1. Februar 1870 enthalten. In diesem zeigt Vogt Hinsch aus Groß-Borstel an, daß die Grundeigentümer Qest, Hehnke, Hagelberg, Stuhr und Wüst bei einem Feuer in Eppendorf gefehlt haben. Er forderte weiter, daß diese Männer gemäß der Verordnung (sh. oben) zur Verantwortung zu ziehen seien. Ob und wie dies tatsächlich geschehen ist, ist leider nicht mehr nachvollziehbar.

Spritzenmeister der Wittkittel
Am 5. Februar 1870 richtet die Landherrenschaft der Geestlande ein Schreiben an den Hamburger Senat. Es wird auf notwendige Veränderungen im Dienst der Nachtwächter sowie in der Hilfeleistung bei Feuer hingewiesen, da die Landgemeinden von der am 1. Mai 1868 neu eingerichteten Deputation für das Feuerlöschwesen in 8 Löschverbände so eingeteilt wurden, daß sich Zuständigkeiten und Bereiche nun teilweise überschneiden. Das daraufhin von Oberspritzenmeister Repsold am 12. Februar verfaßte Gutachten (in nur 7 Tage Bearbeitungszeit !!!) belegt daß am 23. Juli 1868 der 1. Löschverband im 2. Löschdistrict (der 1. Löschdistrict war das Hamburger Stadtgebiet), die Geestdörfer Alsterdorf, Ohlsdorf, Kl. Borstel mit Struckholz, Fuhlsbüttel und Langenhorn umfassend, eingerichtet wurde. Zwischen Anfang März und Anfang November 1870 befaßten sich die ,,Deputation für das Feuerlöschwesen", die Landherrenschaft der Geestlande und insbesondere die Senatoren Petersen und Eiffe mit der Erstellung von Feuerlöschordnungen für die beiden Löschdistricte.

Eid der Sprützenleute
Am 23. November 1870 wurden die Feuerlöschordnungen von Oberspritzenmeister Repsold im Auftrage von Senator Petersen an die Landherrenschaft der Geestlande übergeben, mit der Bitte um Verteilung und Bekanntmachung. Für den 1. Löschverband im 2. Löschdistrict, also auch für Fuhlsbüttel, bedeutete dies zwar nicht die Gründung einer ,,echten" freiw. Feuerwehr, zumindest aber eine Ordnung der Zuständigkeiten und der zur Verfügung stehende Geldmittel. Gleichzeitig wurde der Löschvorstand der Gemeindeversammlung verpflichtet eine ,,temporäre Feuerwehr" mit Mannschaft und Gerät aufzustellen, deren eigentliche Konstituierung aber erst 1875 erfolgte. Dennoch dürfen wir den 23. November 1870 als GRÜNDUNGSTAG eines geordneten Brandschutzes in Fuhlsbüttel ansehen.

Altes Spritzenhaus mit Schlauchturm
Von einigen kleineren ,,Verwaltungsscharmützeln" zwischen Landherrenschaft und Deputation abgesehen, findet die Fuhlsbüttler ,,temporäre Feuerwehr" erst am 4. Februar 1875 Beachtung in einem Sitzungsprotokoll der Deputation für das Feuerlöschwesen. In diesem Extractus Protocolli wird der Löschvorstand unter anderem aufgefordert, die Löschmannschaften zur Genehmigung anzumelden, denn die Konstituierung sollte nun endlich stattfinden. Nur durch diese ,,Unterlassungssünde", die Anmeldung hätte per 1. Januar erfolgen müssen, sind uns die Namen derjenigen bekannt, die im Jahr 1875 in Fuhlsbüttel und Kl. Borstel mit Struckholz freiwillig in der ,,temporären Feuerwehr" tätig waren. Laut Schreiben des Löschvorstandes waren dies:
Johann Hinrich Martin Güfler, Johann Hein Merstrum, Joh. Joach. Hinr. Hein Kummerfeldt, Hinrich Dreyer, Heinrich Wiefenberg Pt. Wilh. Sievers (Commandeur), Chr. Friedr. Lenffer, H.J. Wohlers, H.Ellerbrock, Peter Behrmann, Friedr. Wilh. Peyn, Joh. Andreas Hinrich Wolckenhauer, Heinr. Leopold Rast, Johann Beckmann, Hans Martens, Hans Joachim Krohn, Jah. Hinr. Steffen.

Die Wittkittel der FF-Fuhlsbüttel (Fotomontage)